Kritik

Pars pro toto abgestempelt?

Wir haben sie alle schon mal gehört, die pauschalisierten Vorurteile und Abstempelungen gegen Gruppen der Gesellschaft von Berufen oder Denkrichtungen. Dieses unheilvolle «Pars pro toto-Gehabe» .

Das klingt dann nicht selten so: Bundesräte, Nationalräte, Kantonsräte, Gemeinde-räte sind alle … ! Ärzte, Architekten, Juristen, Lehrer sind … ! Und auch Banker, Versicherungsagenten, Verwaltungsräte und Notare sind sowieso … ! Ganz zu schweigen von den Grünen, den SVPelern, den SPelern und den Liberalen. Alle sind sie irgendwann irgendwas.

Ja was denn? Schwach, schwatzhaft, allgegenwärtig, beschränkt, arrogant, ästhetisch unfähig, durchtrieben, weltfremd, raffgierig, ängstlich, geschäftstüchtig, eigennützig, dogmatisch, grobschlächtig, fundamentalistisch oder unverbindlich; und das in der Weise, wie angeblich das Sozialarbeitermilieu ihre Klienten und ihre Taten beschönige?

Wir wissen es und tun es trotzdem: Wir verallgemeinern und nehmen das Vereinzelte für das Ganze. «Pars pro toto» eben. Wir wissen, dass es fast immer falsch ist und erliegen dennoch der Versuchung.

Natürlich gibt es Kantonsräte wie Grossrat Leuchtenberger-Mozzi, der heute noch ein Postulat nicht von einer Motion unterscheiden kann. Selbstverständlich existiert jener Gemeinderat, der jedem klaren Entscheid wie der Teufel dem Anblick des Mannes am Kreuz ausweicht. Auch kennt man den einen oder anderen Banker, für den der Begriff «Waschküche» kein Fremdwort ist. Oder jenen Verwaltungsrat, der es primär fürs Prestige und fürs Geld macht.

Aber das sind Einzelfälle, bei denen es bleiben sollte. Und bleiben lassen sollte man generell diese «Alle für Einen-Urteile». Nur in einem Urteil kann man sich sicher sein: «Pars pro toto» ist immer falsch.


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