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Thomas Hürzeler zum Thema
VORURTEILE
General-Anzeiger Nr. 19

Als frisch gebackener Aargauer mit Migrationshintergrund – ich bin vor zwei Jahren im Alter von 66 aus Zürich durch die grüne Grenze Baregg-Tunnel ins Grossherzogtum Aargau eingedrungen –, glaube ich, mich kompetent zu den Unterschieden zwischen den zwei Spezies äussern zu können.

Der Zürcher ist (vor)schnell, neugierig, entscheidungskräftig und selbstbestimmt. Und er ist überzeugt, recht zu haben. Darum gilt er als arrogant.

Der Aargauer liebt Vorschriften und Gesetze, ist grundsätzlich misstrauisch und konservativ. Was es nicht seit mindestens 100 Jahren gibt, ist suspekt. Darum ist der Aargau eine SVP-Hochburg.

Dass nur im Kanton Aargau im Kreisverkehr Rechtsvortritt gilt, also das einfahrende Auto den Vortritt hat, war mir neu und hatte mich anfangs immer wieder erschreckt. Allerdings änderte sich diese Regel schlagartig, als ich meine ZH-Nummer gegen ein AG-Schild eingetauscht hatte. Seltsam.

Die Sache mit dem Richtungsblinker erklärte mir ein Verkaufsberater der AMAG Schinznach: Bekanntlich dürfen seit dem 1.1.2020 keine Fahrzeuge mehr ohne Blinkanlage importiert werden. Aber die Restbestände dürfen noch verkauft werden. Allerdings nur im Aargau. So ist es klar, warum Aargauer Autofahrer beim Überholen oder bei Autobahn-Ausfahrten nicht blinken. Es ist ihnen schlicht nicht möglich.

Und übrigens: Den Spruch mit den weissen Socken kennen nur noch wir alten Säcke. Meine Nichten und Neffen in Zürich wissen bereits nicht mehr, wovon ich rede. So schnell vergeht heute die Zeit. Und ändern sich die Vorurteile.


Kommentare (1)

Erich Zuber-Sigg am 09.05.2024 11:44

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