Satiren

Wäffligers und die Bussen

Paula sitzt am Küchentisch und liest in einem Schreiben. Alphons will ihr über die Schulter schauen. Sie steht aber auf und will mit dem Brief die Küche verlassen.

Alphons: Was hast du denn, Paula?
Paula: Ach, nichts.
Er: Nichts gibt es nicht. Das wusste schon Heidegger.
Sie: Heidegger? Wer soll das denn sein? Muss ich ihn kennen?
Er: Geht eher nicht. Er ist in den 70er-Jahren verstorben.
Sie: Warum redest du dann von ihm?
Er: Weil ... ähh ... ja, warum eigentlich? Du hast also trotzdem nichts?
Sie: Nein, mir fehlt nichts.
Er: Also hast du doch was.
Sie: Jaaa ... schon.
Er: Ja gut, aber was?
Sie: Eine Busse.
Er: Schon wieder? Bist du zu schnell gefahren?
Sie: Ja, 12 Kilometer, minus 3 gibt 9 angerechnet, das sind 120 Franken.
Er: Da hast du aber Glück gehabt. Bei 13 km/h wären es 250 Franken geworden.
Sie: So viel?
Er: Allerdings. Da gibt’s aber noch andere Fälle.
Sie: Das hilft mir jetzt auch nicht weiter. Die Busse habe ich nun mal an der Backe.
Er: Na gut. Aber wie gesagt. Da gibt’s wirklich noch ganz andere Fälle.
Sie: So, und welche denn?
Er: Da hat zum Beispiel ein deutscher Autofahrer in einem Tunnel in einer langen Rechtskurve trotz eingeschränkter Sicht und klarem Verbot einen Lastwagen überholt.
Sie: Also bitte, sowas mach' ich doch nicht.
Er: Ja sicher. Aber es kommt noch besser. Während er überholt, kommen ihm zwei Autos entgegen. Die konnten zum Glück für alle beide im letzten Moment ganz knapp auf den Pannenstreifen ausweichen.
Sie: Und hat man den Schnuderi erwischt?
Er: Ja, und wie! Bezirksgericht: Eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und 3’000 Franken Busse hat's ihm auf die Nase geschneit.
Sie: Nur bedingt?
Er: Ja, schon, aber zudem wurde er für drei Jahre des Landes verwiesen. Und er muss die Verfahrenskosten berappen.
Sie: Geschieht im recht. Ein Unfall hätte doch bei beidseitigen 80 km/h Schwerver-letzte oder gar Tote verursacht.
Er: Stimmt. Der Mann hat das Überholmanöver zwar zugegeben.
Sie: Aber?
Er: Aber er hat es vor Gericht zu verharmlosen versucht. Er habe genug Zeit und mit einem Meter genügend Seitenabstand gehabt. Es war aber nachgewiesen nur ein halber Meter.
Sie: Aha, wieder typisch. Zuerst Mist bauen und dann behaupten, der rieche nach CHANEL.
Er: So ähnlich, genau. Er ist dann zur Berufung vors Obergericht gegangen, um gegen seinen Landesverweis zu klagen.
Sie: Und?
Er: Abgewiesen. Der Mann habe skrupellos gehandelt … und die Ausrede, dass er müde gewesen sei, lasse man übrigens nicht gelten.
Sie: Hoffentlich nicht. Die Müdigkeit hätte ihn doch erst recht vom Fahren abhalten müssen.
Er: Seh’ ich auch so. Der hat übrigens auch in Deutschland ein paar Bussen und eine Vorfahrt missachtet.
Sie: Und was ist mit dem Landesverweis?
Er: Bleibt aufrecht. Zudem wurde noch angefügt, dass er nach dem Vorfall im Tunnel drei Monate später in einer 30er-Zone mit 75 km/h durchgeblocht sei.
Sie: Scheint offenbar ein Raser zu sein.
Er: Ja, und ein Vollpfosten. Von Einsicht keine Spur.
Sie: Offensichtlich.
Er: Das Obergericht ist da deutlich geworden: Der Mann verhalte sich unbelehrbar und uneinsichtig, schreibt es. Als müsse man ihn hier fernhalten.
Sie: Da sind wir aber froh.
Er: Ja sicher, obschon ... ich meine ...
Sie: ... du meinst was?
Er: Da gibts noch ganz andere. Raser und Poser ... die sind doch überall.
Sie: Ja, leider.
Er: Immerhin gibt es in unserem Fall noch eine Pointe. Für die Kosten des Berufungsverfahrens muss der gute Mann noch 4’000 Franken hinblättern.
Sie: Ist ein bisschen mehr als 120.-, gell?


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